AGB
Der Rechtsanwalt Dr. Fischer, Mozartstr. 12 in 87435 Kempten
nimmt Aufträge grundsätzlich nur an,
unter Einbeziehung der nachfolgenden
Allgemeinen Mandatsbedingungen
-
Rechtsanwalt Dr. Fischer bildet mit den Rechtsanwälten Fuchsberger und Hoch eine
Bürogemeinschaft und keine Sozietät.
- Geltung des RVG / Gebühr nach Gegenstandswert:
Die Vergütung des Rechtsanwaltes bestimmt
sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und wird abhängig vom Gegenstandswert der
Angelegenheit abgerechnet, sofern keine gesonderte
schriftliche Vergütungsvereinbarung mit dem Auftraggeber getroffen wurde.
- Kosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
In Arbeitsgerichtsverfahren des ersten
Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis
und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung
eines Prozessbevollmächtigten. Der Auftraggeber muss daher auch im Falle des Obsiegens diese
Kosten tragen. Das gleiche gilt für die Kosten, die durch vorbereitende Tätigkeit der
Rechtsanwälte entstanden sind und zwar auch dann,
wenn es nicht zu einem Rechtsstreit kommt.
- Zusätzliche Pauschale für Kopierkosten
Abweichend von Nr. 7000 VV RVG wird vereinbart,
dass für Anfertigung der zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlichen Fotokopien ohne
Einzelnachweis vom Auftraggeber pauschal
10,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erstattet werden. Über eine Anzahl von 20
Fotokopien hinaus erfolgt die Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften. Es wird darauf
hingewiesen, dass die hier vereinbarte Regelung
sich unter Umständen nicht mit der Regelung der Erstattung der Fotokopierkosten vom
Prozessgegner nach § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) deckt.
- Besondere Regelungen zur Datenübermittlung und Korrespondenz per E-Mail
RA Dr. Fischer
verwendet eine SSL Verschlüsselung für Emails.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass in sämtlichen bearbeitenden
Angelegenheiten – soweit der Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich ein
Abweichen von dieser Regelung wünscht – Dokumente und
Daten auch per unverschlüsselter E-Mail im Internet versendet werden können.
Dem
Auftraggeber ist bekannt, dass mit der Datenübertragung per E-Mail erhebliche Sicherheitsrisiken
(z. B. Bekanntwerden der Daten durch Zugriff
Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler, Übersendungsausfall etc.) verbunden
sein können.
Für den E-Mail-Verkehr zwischen Auftraggeber und den beauftragten
Rechtsanwälten oder mit Dritten im Rahmen der
erteilten Aufträge wird den Rechtsanwälten hiermit unter Inkaufnahme der oben aufgeführten
Gefahren ausdrücklich erlaubt, Daten per E-Mail zu versenden.
Da E-Mails bei der Übertragung einem Zugriff durch Dritte unterliegen können, werden die
Rechtsanwälte insofern von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden. Der Versender einer
E-Mail übernimmt das Zustellungs- und Kenntnisnahmerisiko.
Gegenüber den Rechtsanwälten abgegebene Willenserklärungen des Auftraggebers (z. B.
Anweisungen) sind nur verbindlich, wenn sie in Schriftform abgegeben wurden, die gem. § 2 Abs. 1
SigG mit einem Signatur-schlüssel-Zertifikat
einer Zertifizierungsstelle oder der Re-gulierungsbehörde gem. §§ 3 SigG, 66 TKG versehen
ist.
Auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die sich gegenüber den
Rechtsanwälten aus der Nutzung des E-Mail-Versandes
unmittelbar oder mittelbar aus einem Ausfall der E-Mail-Nutzungsmöglichkeit ergeben, wird
seitens des Auftraggebers ausdrücklich verzichtet.
Die Zustimmung zu Ziffer 5. der Mandatsbedingungen kann separat, jedoch nur schriftlich
und für die Zukunft widerrufen werden.
- Haftung
RA Dr. Fischer übernimmt nur die Haftung für eigene Mandate. Eine Mit-)Haftung
für Mandate der RAe Fuchsberger und Hoch ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung für
fahrlässig verursachte Schäden wird auf einen
Höchstbetrag von eine Million Euro beschränkt. Wenn eine höhere Haftungssumme gewünscht wird, so
kann auf schriftliche Weisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten eine
Einzelhaftpflichtversicherung mit der gewünschten Haftungssumme
abgeschlossen werden. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Die Haftung des Rechtsanwaltes oder
seiner Erfüllungsgehilfen für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen.
Keinerlei Haftung
übernimmt der Rechtsanwalt bei der Anwendung
ausländischen Rechts sowie für nicht in deutscher Sprache abgefasste Texte und für mündliche
Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung sowie für telefonische Auskünfte, sofern diese nicht
schriftlich bestätigt werden.
Von vorstehenden
Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen bleibt eine weitergehende gesetzliche Haftung
des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Schadensersatzansprüche im
Sinne von § 309 Nr. 7 Buchstabe a und b
BGB unberührt. Soweit nicht nach dem Gesetz eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren
Haftpflichtansprüche des Auftraggebers gegen den beauftragten Rechtsanwalt spätestens drei Jahre
nach Beendigung des Mandats.
- Abtretung von Ansprüchen
Ansprüche des Auftraggebers jedweder Art gegenüber dem Gegner,
der Justizkasse oder anderen Dritten, sind mit einer Auftragserteilung in Höhe der jeweils
offenen Forderungen der Rechtsanwälte aus allen
Mandatsverhältnissen mit dem Auftraggeber, an den Rechtsanwalt abgetreten. Der beauftragte
Rechtsanwalt nimmt die Abtretung mit Mandatsübernahme an und ist berechtigt, die Abtretung
zahlungspflichtigen Dritten bekanntzugeben.
- Aufbewahrungspflicht von Dokumenten
Drei Jahre nach Mandatsbeendigung erlischt die
Verpflichtung des beauftragten Anwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe der Handakten.
- Gesonderte Beauftragung zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
Zur Einlegung
von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der beauftragte Anwalt nur verpflichtet, wenn er einen
darauf gerichteten schriftlichen Auftrag
erhalten und angenommen hat – oder die Rechtsanwälte einen mündlich erhaltenen Auftrag
schriftlich bestätigt haben.
- Sachbearbeitung durch einen Sozius bzw. angestellten Anwalt der Kanzlei
Der Auftraggeber
ist damit einverstanden, dass die Sachbearbeitung auf einen Sozius bzw. angestellten Anwalt der
Kanzlei oder bei auswärtigen Terminen auf
einen Unterbevollmächtigten übertragen werden kann.
- Keine steuerrechtliche Beratung
Die Rechtsanwälte führen keine steuerrechtliche Beratung
durch.
- Elektronische Datenspeicherung und -weitergabe
Der beauftragte Rechtsanwalt darf
persönliche Daten im Rahmen des Mandats unter Beachtung der DSGVO elektronisch speichern und
wenn erforderlich, an andere zur Berufsverschwiegenheit
Verpflichtete weitergeben.
- Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Kempten/Allgäu. Für das Mandatsverhältnis gilt nur Deutsches Recht. Die Unwirksamkeit des Teils
dieser Mandatsbedingungen berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die vorstehenden Allgenmeinen Mandatsbedingungen werden Vertragsbestandteil jedes erteilten
Mandats zwischen Auftraggeber(n) und RA Dr. Fischer.